Mobil telefonieren und Mobilität sichern
Bereits seit einigen Jahren erlebt die Elektromobilität einen regelrechten Boom. Besonders gefragt sind dabei in der Stadt vor allem Elektro-Scooter. Der Grund: Diese stellen einen geradezu perfekten Kompromiss zwischen teuren Elektrorollern und sperrigen Elektro-Fahrrädern dar und bieten dem Besitzer dennoch eine Reichweite von rund 30 Kilometern, bevor die Akkus geladen werden müssen.
Diesen Trend haben auch Mobilfunkanbieter mittlerweile längst erkannt und bieten entsprechende Geräte an. Beispielsweise findet sich in der Vorteilswelt des Mobilfunkanbieters 1 & 1 der SoFlow E-Scooter. Dieser hat eine Reichweite von 30 Kilometern und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Ein ganz besonderes Plus: Dieser Scooter besitzt auch eine Straßenzulassung.
Was ist ein E-Scooter?
Bei einem E-Scooter handelt es sich um ein Fahrzeug, welches von seinem Äußeren her eine starke Ähnlichkeit mit einem Tretroller hat. Der große Unterschied besteht aber darin, dass sich ein E-Scooter in aller Regel dank des Antriebs durch einen Eltektromotor fortbewegt. E-Scooter werden mittlerweile in einer Vielzahl von Varianten angeboten. So gibt es sogar Modelle, die mit einem Sitz ausgestattet sind, sodass er Fahrer unterwegs bequem sitzen kann.
Gedacht sind E-Scooter in erster Linie für kurze Entfernungen, beispielsweise für die Fahrt zur nächsten Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel. Weil durch E-Scooter der Autoverkehr erheblich vermindert wird, gibt es mittlerweile in vielen Städten auch Verleihsysteme. Während E-Scooter in internationalen Metropolen wie Wien oder Paris längst zum Stadtbild gehören, sind sie in Deutschland erst auf dem Vormarsch. Angeboten werden E-Scooter unter anderem in Städten wie München, Berlin, Dresden oder Köln.
Worauf ist bei einem E-Scooter zu achten?
Betrieben werden E-Scooter entweder mit einem Akku oder einer Batterie. Der Unterschied besteht darin, dass die Akkus ganz einfach regelmäßig aufgeladen werden können, während die Batterien gewechselt werden müssen. Die Aufladung oder der Batteriewechsel ist umso häufiger erforderlich, je schneller der Besitzer mit seinem E-Scooter fährt.
Wer einen E-Scooter fahren möchte, sollte bedenken, dass dieser eine Straßenzulassung braucht, wenn er auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für jedes Fahrzeug, das eine Geschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde erreicht. Erreicht der E-Scooter jedoch eine Geschwindigkeit von mehr als 25 Kilometern pro Stunde, braucht der Besitzer einen Führerschein der Klasse AM oder B, damit er seinen E-Scooter auf öffentlichen Straßen nutzen darf.
Auf Radwegen dürfen E-Scooter übrigens nicht gefahren werden. Der Grund dafür liegt darin, dass sie eben von einem Motor angetrieben werden. Eine Ausnahme dafür gilt lediglich, wenn der Fahrradweg zusätzlich auch mit einem Mofakennzeichen markiert ist.